Bei Verdacht auf das Vorliegen einer genetisch bedingten Tumorerkrankung bieten wir zahlreiche verschiedene spezifische Paneldiagnostiken an u. a. für erblichen Brust- und Eierstockkrebs (HBOC) und Lynch Syndrom (HNPCC). Je nach Fragestellung oder Indikation setzen wir unterschiedliche Multigenpanels ein. Weitere Tumorerkrankungen werden über eine exombasierte Untersuchung oder bei gezieltem Verdacht über eine Einzelgenuntersuchung abgeklärt. Wir bieten eine umfangreiche humangenetische Expertise zu erblichen Tumorsyndromen, dazu gehören u. a. die Beratung sowie die Betreuung von Patient:innen und deren Angehörigen. Darüber hinaus arbeiten wir auch eng mit unseren Kooperationspartnern zusammen und sind auch in (deren) Tumorkonferenzen vertreten
EDTA-Blut
DNA
Mundschleimhautabstriche
Erwachsene: 5 ml EDTA-Blut, 5 µg DNA (diese sollte eine Konzentration von 10 ng/µl nicht unterschreiten)
Kleinkinder und Säuglinge: 1-2 ml EDTA-Blut, 5 µg DNA (diese sollte eine Konzentration von 10 ng/µl nicht unterschreiten).
Sollten Sie uns andere Materialien oder geringere Mengen schicken, bitten wir um vorherige Rückfrage.
Für genetische Untersuchungen benötigen wir gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG) eine Einwilligungserklärung, einen schriftlichen Untersuchungsauftrag und einen Laborüberweisungsschein Muster 10.
2-6 Wochen
Nach Abschluss der Analyse erhält der einsendende Arzt einen ausführlichen Befundbericht, in welchem die Ergebnisse erläutert werden. Sollten Sie Fragen zu den Befunden haben, steht Ihnen unser Team aus erfahrenen Wissenschaftlern und Ärzten gerne zur Seite.
Medizinisch indizierte genetische Untersuchungen werden bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen. Bei Privatversicherten richtet sich die Kostenübernahme nach der Indikation und Untersuchung. Auf Wunsch können Kostenvoranschläge erstellt werden.